Verteidigungsentscheidungen

Christian Ullrich: Entscheidungen für die operative Integration generativer KI in die Bundeswehr

2026-01-31

Christian Ullrich
Christian Ullrich ist Reservist der Bundeswehr und arbeitet zivilberuflich an der Formulierung und Prüfung von Entscheidungen zur Vorbereitung größerer Investitionen und struktureller Veränderungen. Sein beruflicher Hintergrund liegt im IT-Dienstleistungseinkauf, insbesondere in der Steuerung von Beschaffungs-, Vertrags- und Lieferantenstrukturen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist der praktische Einsatz generativer KI als Arbeitsmittel, insbesondere zur Erstellung und Überarbeitung umfangreicher Texte. Er veröffentlicht regelmäßig Best Practices und Arbeitsbeispiele aus seiner Arbeit.

  1. Generative KI als Grundlagentechnologie der Stabsarbeit
    Wir entscheiden, dass generative KI als Grundlagentechnologie für Stabs-, Planungs- und Rüstungsarbeit eingesetzt wird, weil dies die Erstellung, Verdichtung und Überarbeitung komplexer Dokumente massiv beschleunigt, statt KI primär als experimentelles Digitalisierungsprojekt zu behandeln, und akzeptieren, dass sich Arbeitsweisen und Qualitätsmaßstäbe schneller ändern, als sie organisatorisch aufgefangen werden können.

  2. Sofortiger Einstieg über ÖFFENTLICHE Anwendungsfälle
    Wir entscheiden, dass die Bundeswehr sofort mit klar abgegrenzten ÖFFENTLICHEN Anwendungsfällen unter Nutzung externer generativer KI-Werkzeuge beginnt, weil dadurch reale Produktivitätsgewinne und Nutzungskompetenz im Stabsalltag entstehen, statt den Einsatz bis zur Verfügbarkeit vollständig abgesicherter Systeme aufzuschieben, und akzeptieren, dass diese Nutzung auf nicht schutzbedürftige Inhalte begrenzt bleibt und ihre operative Wirkung zunächst indirekt ist.

  3. Sofortige Regelung zur Nutzung generativer KI
    Wir entscheiden, dass für den Einsatz generativer KI unverzüglich eine zentrale Regelung erlassen wird, weil nur so Nutzung, Verantwortung und Grenzen organisationsweit diskutierbar werden, statt die Klärung über Einzelfallentscheidungen und implizite Praxis laufen zu lassen, und akzeptieren, dass diese Regelung frühzeitig angepasst oder korrigiert werden muss.

  4. Explizite Anerkennung bestehender Schattennutzung
    Wir entscheiden, dass bestehende informelle Nutzung externer generativer KI-Werkzeuge offen anerkannt und organisationsweit thematisiert wird, weil reales Nutzungsverhalten die belastbarste Lernbasis darstellt, statt diese Nutzung formell zu verbieten oder zu ignorieren, und akzeptieren, dass grenzwertige Anwendungsfälle zunächst offengelegt und diskutiert werden, ohne unmittelbar disziplinarisch geahndet zu werden.

  5. Priorisierte Beschaffung eines ChatGPT-äquivalenten Systems
    Wir entscheiden, dass die Beschaffung eines ChatGPT-äquivalenten Systems höchste Priorität erhält und unverzüglich begonnen wird, weil eine skalierbare interne Nutzung ohne eigenes sicheres System nicht möglich ist, statt weitere Pilot- und Studienphasen vorzuschalten, und akzeptieren, dass frühe Beschaffungsentscheidungen technologisch schnell überholt sein können.

  6. Übergangslösung über ein offenes deutsches Public-Cloud-Werkzeug
    Wir entscheiden, dass bis zur Verfügbarkeit eines vollständig abgesicherten Systems ein OFFENES KI-Werkzeug eines deutschen Public-Cloud-Anbieters genutzt wird, weil dies einen kontrollierbaren Übergang zwischen öffentlicher Nutzung und militärischer Eigenlösung ermöglicht, statt auf eine reine Private-Cloud-Endlösung zu warten, und akzeptieren, dass damit ausschließlich OFFENE Anwendungsfälle bearbeitet werden können.

  7. Infragestellung bestehender Führungs- und Arbeitsprozesse
    Wir entscheiden, dass bestehende Führungs-, Rollen- und Arbeitsprozesse im Stabsbetrieb ausdrücklich zur Disposition gestellt werden, weil generative KI die Aufgabenverteilung und Wertschöpfung grundlegend verschiebt, statt die Technologie an bestehende Hierarchien und Verfahren anzupassen, und akzeptieren, dass dies Autorität, Zuständigkeiten und Karrierepfade infrage stellt.